Warum? Weil zu Beginn der Erstellung eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 zunächst festgestellt werden muss, ob bei dem Unternehmen in der Krise eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt. Dessen wichtigste Grundlagen sind a) Finanzstatus sowie b) eine aus einem aussagefähigen Unternehmenskonzept abgeleitete Finanzplanung.
Erstens:
Die Erstellung eines „Finanzstatus“ sowie – bei negativem Finanzstatus – eines Finanzplans (über zumindest vier Wochen) zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit.
Zweitens:
Die Berechnung des Liquiditätsbedarfes für die nächsten 12 Monate (ab dem Beurteilungsstichtag), der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gedeckt werden muss (= positive Fortbestehensprognose) sowie – bei negativer Fortbestehensprognose – die Erstellung eines Vermögensstatus zur Beurteilung der Überschuldung.
Worum geht es dabei vor allem?
Erstens:
Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO muss ausgeschlossen werden. Diese liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht (mehr) erfüllt werden können.
Zweitens:
Eine Überschuldung nach §19 InsO darf nicht vorliegen. Diese ist gegeben, wenn bei negativer Fortbestehensprognose das Reinvermögen unter Annahme von Liquidationswerten negativ ist.
Überdies sind die Anforderungen zu beachten, die der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung formuliert hat. Kurzum, die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Dritten vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis zum Unterschied von „Zahlungsunfähigkeit“ und „Zahlungsstockung“.
Achtung, Juristendeutsch:
„Eine bloße Zahlungsstockung ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel (Finanzlücke) zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.“
Können nach der Erstellung eines Finanzstatus, eines etwaig erforderlichen Finanzplans sowie der Feststellung einer positiven Fortbestehensprognose die Insolvenzantragsgründe ausgeschlossen werden, beginnt mit der Erarbeitung des Sanierungskonzepts die eigentliche Restrukturierungsarbeit.
Indizien für Zahlungsunfähigkeit (Zahlungseinstellung)
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Ansprechpartner
Georgiy Michailov Managing Partner Dipl.-Volkswirt, B.M. (TSUoE)
Mehr erfahrenDietmar Buchfink Managing Partner Tech. Dipl.-Kaufmann
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