Die vorinsolvenzliche Sanierungspraxis in Deutschland wird um ein weiteres interessantes Werkzeug ergänzt. Mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen steht erstmals ein gesetzlich reglementiertes Set an Instrumenten zur Verfügung, mit deren Hilfe Sanierungen gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglicht werden – und zwar auch außerhalb der Insolvenz.
Allerdings müssen zuerst die folgenden fünf Fragen „richtig“ beantwortet werden, um diese neue Option zielführend einsetzen zu können.
- Liegt schon ein ganzheitliches leistungswirtschaftliches Unternehmens- bzw. Restrukturierungskonzept vor?
- Leidet das Unternehmen unter einer zu hohen Schuldenlast und muss es daher insbesondere auch die Passivseite seiner Bilanz restrukturieren?
- Ist das Unternehmen in den nächsten 24 Monaten drohend zahlungsunfähig?
- Gibt es bereits Obstruktion, also die Blockade eines potentiellen Restrukturierungsplans, oder ist so etwas zu erwarten?
- Kann durch den Einsatz der StaRUG-Instrumente und unter Berücksichtigung der relevanten Interessen bzw. Beiträge der Stakeholder eine Lösung herbeigeführt werden?
Können diese Fragen bejaht werden, bietet das StaRUG gegenüber den bisherigen Verfahren neue und sehr interessante Lösungswege – insbesondere durch die Möglichkeit, Minderheiten bei den Gläubigern (vor allem „Akkordstörer“) oder blockierende Gläubigergruppen zu überstimmen.
Um allerdings die nichtsdestotrotz notwendige Unterstützung einer Mehrheit der Gläubiger zu erreichen, wird nach wie vor ein ganzheitliches, nachvollziehbares und belastbares Turnaround-Konzept benötigt werden, denn die Mehrheit der Gläubiger muss von der Sinnhaftigkeit und den Erfolgschancen der Sanierung überzeugt werden. Gewährleisten lässt sich dies durch frühzeitige, neutrale und ganzheitliche Beratung, um das Restrukturierungsvorhaben – ob mit oder ohne StaRUG – erfolgreich umzusetzen.