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Sanierungsgutachten nach IDW S6 und seine Bedeutung für die profitable Neuausrichtung sowie die Absicherung der Unternehmensfinanzierung

Autor

Georgiy Michailov

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Business-Blog

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Unternehmen können in schwierigen Unternehmensphasen auf der Grundlage eines Sanierungsgutachtens nach IDW-S6-Standard ihre Finanzierung absichern:

Befindet sich ein Unternehmen in einer Verlustsituation, dürfen seine Banken nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Finanzierung gewähren, denn etwaige Kreditgewährungen können in dieser Situation unter dem Gesichtspunkt der „Lender Liability“ angreifbar sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat insoweit mit ihren „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) den Finanzinstituten bei Missachtung erhebliche haftungsrechtliche Risiken aufgebürdet. Ein Sanierungsgutachten eines unternehmens- und bankenunabhängigen Beraters ermöglicht es Finanzierungspartnern allerdings, die Haftungsrisiken zu vermeiden und Unternehmen trotz Krise finanziellen Spielraum zu verschaffen. Ein solches Gutachten zeigt auf, wie das Unternehmen die Krise überwinden und langfristig am Markt bestehen kann, und ist damit ein formaler Nachweis der mittelfristigen Wettbewerbs-, Rendite- und Kapitaldienstfähigkeit.

Unternehmen können in schwierigen Unternehmensphasen, meist in einer Restrukturierung oder bei Einleitung von einem Turnaround, auf der Grundlage eines Sanierungsgutachtens nach IDW-S6-Standard ihre Finanzierung absichern. Denn ohne ein IDW S6 können von den Banken kaum Kredite gewährt werden.

Wann verlangen Banken ein Sanierungsgutachten?

Befindet sich ein Unternehmen in einer Verlustsituation, dürfen seine Banken nicht ohne Weiteres eine zusätzliche Finanzierung gewähren, denn etwaige Kreditgewährungen können in dieser Situation unter dem Gesichtspunkt der „Lender Liability“ angreifbar sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat insoweit mit ihren „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) den Finanzinstituten bei Missachtung erhebliche haftungsrechtliche Risiken aufgebürdet. Ein Sanierungsgutachten eines unternehmens- und bankenunabhängigen Beraters ermöglicht es Finanzierungspartnern allerdings, die Haftungsrisiken zu vermeiden und Unternehmen trotz Krise finanziellen Spielraum zu verschaffen. Ein solches Gutachten zeigt auf, wie das Unternehmen die Krise überwinden und langfristig am Markt bestehen kann, und ist damit ein formaler Nachweis der mittelfristigen Wettbewerbs-, Rendite- und Kapitaldienstfähigkeit.

Was verbirgt sich hinter dem IDW-S6-Standard?

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat die Mindestanforderungen an Sanierungsgutachten in einem standardisierten Rahmen zusammengefasst (IDW S6, aktuellste Version: 16. Mai 2018). Dies soll u. a. sicherstellen, dass Sanierungsgutachten den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügen. Daher fordern Finanzierungspartner häufig explizit die Beachtung dieses Standards. Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 enthält in seinem ersten Teil Aussagen über die wesentlichen Unternehmensdaten, Ursachen- und Wirkungszusammenhänge sowie rechtlichen und ökonomischen Einflussfaktoren. Es beschreibt dann auf der Grundlage einer systematischen Lagebeurteilung die im Hinblick auf das sogenannte (und explizit geforderte) Leitbild des sanierten Unternehmens zu ergreifenden Maßnahmen. Gleichzeitig quantifiziert es deren Auswirkungen im Rahmen einer integrierten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung. Zusätzlich wird in der aktuellen Fassung des Standards auch der Einfluss der Digitalisierung auf das Unternehmen und sein Geschäftsmodell beleuchtet.

Die Prognose zur Durchführbarkeit der Sanierung muss von einem unvoreingenommenen und qualifizierten Experten vorgenommen werden. Das Konzept muss dabei in zweierlei Hinsicht plausibel und realisierbar sein: Erstens müssen die vorgesehenen Beiträge der betroffenen Interessengruppen – vor allem der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Managements und der Arbeitnehmer – durchsetzbar sein. Und zweitens muss das operative und strategische Restrukturierungskonzept aus Sicht eines objektiven, fachkundigen Dritten umsetzbar sein. Mit einem schlüssigen Restrukturierungskonzept, dessen Ergebnisse sich in einer überzeugenden und nachvollziehbaren Finanzplanung widerspiegeln, und der abschließenden positiven gutachterlichen Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit bestehen die bestmöglichen Aussichten, um gemeinsam mit den beteiligten Banken und gegebenenfalls Kreditversicherern eine tragfähige Finanzierung bis zur erfolgreichen Überwindung der Krise abzusichern.
Wichtig zu wissen ist es dabei, dass die vom BGH und der höchstrichterlichen Rechtsprechung beschriebenen Anforderungen zwar im IDW S6 Standard betriebswirtschaftlich konkretisiert sind. Es gilt jedoch vorrangig die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen, da das IDW nur Verbandsrecht abdeckt.

Weiterführende Unterlagen zum IDWS6-Sanierungsgutachten sowie BGH-Anforderungen finden Sie hier:

struktur-management-partner.com/de/sanierungsgutachten-nach-idw-s6.html

Oder direkt als IDWS6-Leitfaden (PDF Download):

struktur-management-partner.com/media/mediacenter/downloads/SMP_IDW_S6_CompetenceForum_Aktualisierte_Fassung_2018.pdf

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Themengebiet haben oder einen qualifizierten Experten mit über 700 Projekten unverbindlich sprechen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre geschaeftsfuehrung@struktur-management-partner.com

Georgiy Michailov Managing Partner Dipl.-Volkswirt, B.M. (TSUoE)

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